Schufaauskunft
Laut Bundesdatenschutzgesetz hat jede Person das Recht auf eine Auskunft über die bei der SCHUFA über sie gespeicherten Daten und darauf, fehlerhafte Daten korrigieren zu lassen. Kostenlos erteilen die SCHUFA-Geschäftstellen Auskunft, allerdings nur mündlich. Die schriftliche Eigenauskunft kann über das Verbraucherportal der SCHUFA angefordert werden. Für die Anmeldung am Portal und damit die Möglichkeit online die eigenen Daten abfragen zu können verlangt die SCHUFA eine jährliche Mitgliedsgebühr. Die Zusendung einer schriftlichen Auskunft wird ebenfalls mit einer Kostenerstattung belegt. Die mündliche Auskunft in einer der Servicezentralen der SCHUFA ist kostenfrei.
Sollten der beantragenden Person unrichtige Daten auffallen, so kann sie sich an das Verbraucherservicezentrum in Hannover wenden. Es gibt aber auch die Möglichkeit, ein SCHUFA-Verbraucherservicetelefon anzurufen.