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Pfändung

Unter einer Pfändung versteht man die Beschlagnahme von Gegenständen, um damit die Ansprüche eines oder mehrerer Gläubiger zu befriedigen. Voraussetzung ist, dass der Schuldner die Ansprüche nicht mehr bedienen kann – oder will. Eine Pfändung setzt in Deutschland im privaten Recht einen Zahlungsbefehl und einen sogenannten Vollstreckungstitel voraus. Der Gläubiger muss diesen beantragen und dem Schuldner zustellen lassen. Möglich ist dann, sowohl Wertgegenstände von einem Gerichtsvollzieher einziehen zu lassen, die dann versteigert werden können. Aus dem Erlös werden die Ansprüche des Gläubigers befriedigt. Auch Lohnpfändungen sind möglich. Erhält der Gerichtsvollzieher vom Schuldner Bargeld, das er zur Begleichung der Schuld einsetzen kann, spricht man von einer sogenannten „Taschenpfändung“, da das Geld quasi direkt aus der Tasche des Schuldners gezahlt wurde. In Österreich ist für den Begriff der Pfändung auch die Bezeichnung der Exekution geläufig.