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Kreditantrag

Gegenstand des Kreditantrags ist die Anfrage eines Interessenten auf Erhalt eines bestimmten Kreditangebotes. Der Antrag selbst stellt noch keine vertragliche Grundlage auf Auszahlung der Kreditsumme dar. Erst wenn das bearbeitende Kreditinstitut den Kreditantrag geprüft hat und den Kunden als kreditwürdig eingestuft hat, kann dem Antrag entsprochen werden. Daraufhin wird ein entsprechendes Angebot erstellt, dass stets der Schriftform bedarf und von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden muss. Dann erst kommt ein endgültiger Kreditvertrag zustande.