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Kreditabsicherung

Alternativ spricht man bei der Kreditabsicherung auch von einer Restschuld- oder Kreditversicherung. Die Kreditabsicherung soll Kreditnehmer wie -geber gleichermaßen für den Fall absichern, dass die Rückzahlung eines Darlehens oder eines Kredites nicht mehr möglich ist. Ursächlich hierfür können Krankheit oder Unfall und daraus resultierende Erwerbsunfähigkeit wie auch Arbeitslosigkeit sein. Auch im Todesfall kann die Kreditabsicherung herangezogen werden. Dabei gilt zu beachten, dass Kreditabsicherungen durchaus unterschiedlich gestaltet werden können und verschiedene, zuvor definierte Risiken abdecken kann.