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Darlehen

Das Darlehen wird alternativ auch als Darlehn oder Darlehensvertrag bezeichnet. Unter einem Darlehen versteht man einen schuldrechtlichen Vertrag. Durch diesen verpflichtet sich der Darlehensgeber einen bestimmten Geldbetrag oder eine vereinbarte vertretbare Sache zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich dabei, den vereinbarten Betrag oder eine Sache gleicher Güte, Art und Menge an den Darlehensgeber an einem bestimmten Termin zurückzuerstatten und hierfür einen zuvor vereinbartem Zins als Darlehensentgelt zu zahlen.

Im Gegensatz zum Darlehen steht der Kredit. Hier besteht die Möglichkeit, dass die entstandene Verbindlichkeit nach ihrem Entstehen unter bestimmten Umständen auch erhöht werden kann.