Gesetzliche Änderungen beim Konsumentenkredit
28.04.2011
Die Clauss Kapitalvermittlungs mbH hat sich nicht nur auf die Vermittlung von Privatkrediten beschränkt, sondern berät insbesondere bei Umschuldungen Ihres Kredits. Seit dem Juni 2010 besteht eine neue Richtlinie der Europäischen Union, die die Kündigungsfristen und die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung regelt.
Änderung der Kündigungsfristen
Kredite, die nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, können gemäß der Richtlinie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ganz oder teilweise beendet werden. Bislang galt eine Frist von sechs Monaten, innerhalb welcher der Privatkredit nicht gekündigt werden durfte. Der Vorteil liegt auf der Hand: Eine geplante Umschuldung kann schneller und einfacher durchgeführt werden.
Änderung der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung
Diese Entschädigung dient der Bank, die dadurch nicht erhaltenen Zinsen zu kompensiert. Bei vorzeitiger Rückzahlung wird nach neuer Richtlinie eine Vorfälligkeitsentschädigung von ca. einem Prozent des noch bestehenden Saldos fällig. Bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr beträgt diese Entschädigung jedoch nur ein halbes Prozent.
weitere Informationen zur Kreditumschuldung
Falls Sie Fragen zum Thema Vorteile bei Umschuldung und Konsumentenkredit haben, informieren wir Sie gerne.
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