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Zwischenkredit

Aus verschiedenen Gründen kann ein Bausparvertrag trotz des erreichten Mindestguthabens noch nicht zugeteilt werden. Als Gründe kommen hierfür zum Beispiel in Betracht, dass der Zuteilungsstichtag, die Mindestbewertungszahl oder die Mindestsparzeit noch nicht erreicht sind. In diesem Fall kann der Bausparsparer diesen Zeitraum mit einem Zwischenkredit überbrücken. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Kapitalbedarf dann nicht aus den Spareinlagen des Kunden, sondern auf Basis marktüblicher Konditionen finanziert wird. Beim Abschluss dieses Kreditvertrages wird üblicherweise auf eine weitere Sparzahlung verzichtet und stattdessen die zu zahlenden Zwischenkreditzinsen festgelegt. Diese können variabel sein oder aber bis zum Beginn der Darlehensphase flexibel gehalten werden. Der Zwischenkredit erlischt zum Zeitpunkt des Überganges in die Darlehensphase und damit mit erfolgter Zuteilung des Bausparvertrages.