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Vorfälligkeitsentschädigung

Die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung spielt nur bei Krediten mit einer festen Zinsfestschreibung eine Rolle. Wird ein Darlehen vorzeitig und noch während der Zinsfestschreibungszeit, zurückgezahlt, so kann in vielen Fällen das kreditgebende Institut auf der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung, kurz VFE, bestehen. Fällig wird die Vorfälligkeitsentschädigung jedoch nur, wenn das Darlehen durch den Kunden gekündigt wird. Kündigt indes die kreditgebende Bank den Kredit aufgrund eines Vorstoßes seitens des Kreditnehmers, so kann die Bank ihre Schadensersatzforderungen analog zur Vorfälligkeitsentschädigung herleiten. Nach einer Zinsbindungsfrist von zehn Jahren ist dem Kunden jedoch möglich, ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung mit einer Frist von sechs Monaten zu kündigen.

Auch im Falle der Nichtinanspruchnahme eines bereits vertraglich vereinbarten Darlehens wird eine Zahlung fällig. Dabei handelt es sich um die sogenannte Nichtabnahmeentschädigung. Die Regelungen des VFE gelten hierbei in gleichem Maße.