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Sondertilgung

Zahlt der Kreditnehmer weitere und über den vertraglich vereinbarten Rückzahlungsrahmen hinaus gehende Zahlungen an den Kreditgeber, so spricht man von einer Sondertilgung. Diese lassen sich vertraglich vereinbaren und sind dann jeweils bis zum vereinbarten Betrag kalenderjährlich zahlbar. Aber: Nur im Falle einer Bausparfinanzierungen sind Sondertilgungen jederzeit möglich. In allen anderen Fällen gilt es, zuvor die Zustimmung des Kreditinstitutes einzuholen. Selbst wenn der Kreditnehmer zu Sondertilgungen bereit ist, um seine Schulden schneller zurückzuzahlen, so können im Fall einer vorzeitigen Ablöse der Kreditsumme Vorfälligkeitsentschädigungen und Zinsausgleichszahlungen fällig werden.