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Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung oder auch Restkreditversicherung dient als Absicherung eines Kredites für den Kreditnehmer oder aber seiner Hinterbliebenen. Restschuldversicherungen werden daher in Deutschland stellenweise auch als Kredit-Lebensversicherung bezeichnet. Sie greifen je nach Vertragsgestaltung im Falle des Todes, der anhaltenden Arbeitsunfähigkeit oder auch Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers. Der Kreditgeber kann eine Restschuldversicherung als zusätzliche Sicherheit bei der Absicherung eines Kredites heranziehen.