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Nominalzins

Als Zins bezeichnet man das Entgelt, das ein Schuldner (auch Empfangende) an den Gläubiger (auch Überlasser genannt) zahlt. Gegenstand ist das Überlassen von Geld (oder einer Ware) für einen bestimmten Zeitraum. Seine rechtliche Grundlage resultiert aus der Existenz eines Vertrages. Dies können Darlehens- aber auch Mietverträge sein. Der zu zahlende Zins wird in der Regel in Prozent pro Jahr angegeben. Unter Nominalzins versteht man den Zinssatz, der auf ein Darlehen zu zahlen ist. Dem gegenüber steht der Effektivzins, der zusätzlich zum Nominalzins auch ggf. anfallende Bearbeitungs- oder Vermittlungsgebühren beinhaltet. Der Begriff leitet sich aus der lateinischen Sprache ab (von census = Abgabe).