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Legitimationsprüfung

Soll durch einen Kunden ein Vertrag abgeschlossen werden, ist es für diesen oftmals notwendig, sich zu legitimieren. Hierbei muss er den Nachweis erbringen, dass er tatsächlich die Person ist, für die er sich ausgibt. Es muss beweisen, dass er tatsächlich zur Zeichnung des Vertrages berechtigt ist. Belegen kann er diese Zeichnungsberechtigung durch Vorlage eines Personalausweises, des Reisepasses oder – sofern vorhanden – durch einen Auszug des Handelsregisters oder den Beleg einer Gewerbeanmeldung.