Lastschrift
Die Lastschrift eingesetzt im bargeldlosen Zahlungsverkehr. Der Empfänger einer Zahlung beauftragt dabei seine Bank, vom Girokonto des Zahlungspflichtigen bei dessen Bank einen bestimmten Betrag einzuziehen. Dieser Betrag wird dann dem Konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben. Rechtlich gesehen wird die Schuld des Zahlungspflichtigen von der Bringschuld zur Holschuld, da es der Gläubiger ist, der die Schuld vom Schuldner einholt. Wird der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst, spricht man hierbei vom sogenannten Pull-Verfahren. Veranlasst der Zahlungspflichtige den Zahlungsvorgang, bezeichnet man dies als Push-Verfahren.