Kreditversicherung
Die Kreditversicherung sichert einen Kreditnehmer vor etwaiger Zahlungsunfähigkeit ab. Der Abschluss einer solchen Versicherung erfolgt oftmals optional, das heißt, die Kreditversicherung muss nicht automatisch Bestandteil des Kreditvertrages sein. Sie deckt dabei stets nur Zahlungsunfähigkeit durch Risiken ab, wie sie durch Unfälle und daraus resultieren Arbeitsunfähigkeit, durch Arbeitslosigkeit oder Tod verursacht werden können. Wird also während der Laufzeit eines Kredites der Kreditnehmer arbeitslos und kann die Raten nicht mehr zahlen, tritt hier die Kreditversicherung ein. Die Versicherung tritt jedoch nicht ein, wenn der Kreditnehmer aus welchen Gründen auch immer nicht mehr willens ist, den Kredit weiter bedienen zu wollen. In ihrer vertraglichen Gestaltung unterscheiden sich Kreditversicherungen von Kreditinstitut zu Kreditinstitut.