Kapitalmarkt
Der Kapitalmarkt besteht aus der Gesamtheit aller Institutionen wie auch Transaktionen, die erforderlich sind, um das Angebot wie auch die Nachfrage nach langfristigem Finanzkapital zu steuern. Der Kapitalmarkt ist somit als Teil des Finanzmarktes zu verstehen. Dabei handelt es sich nicht um einem Markt im physischen Sinne, an dem Anbieter und Nachfragende zusammenkommen, sondern um einen Markt im ökonomischen Sinne, der alle in diesem Wirtschaftsbereich tätigen Einrichtungen, Personen und deren Beziehungen einschließt.
Zum langfristigen Kapital zählen dabei nicht nur langfristige Kredite, sondern auch Anlageformen wie Investmentfonds und Unternehmensanteile (Aktien) oder verbriefte Kredite, zu denen etwa Anleihen gehören.
In der Finanzwissenschaft herrscht indes keine eindeutige Meinung bezüglich mancher Detailfragen vor. So wird bisweilen unter dem Kapitalmarkt lediglich der Handel mit verbrieften Objekten verstanden. Der Kreditmarkt, auf dem unverbriefte Kreditkontrakte abgeschlossen werden, wird hiervon völlig abgetrennt. Die andere Sichtweise beinhaltet hier jedoch sehr wohl auch unverbriefte Finanzkontrakte. Unstrittig ist indes, dass eine Abgrenzung vom Finanzmarktbegriff in der Langfristigkeit der Kapitalmarkt-Transaktionen liegt. Somit werden Geldmarkt- und Derivategeschäfte ausgeschlossen.