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Hypothek

Eine Hypothek stellt die Absicherungsform eines Immobilienkredites dar und wird daher in der Regel bei Immobilienfinanzierungen eingesetzt. Die Hypothek stellt ein beschränktes, dingliches Recht an einem Grundstück dar. Die Hypothek wird den Grundpfandrechten zugeordnet. Dem Begünstigten kommt damit das Recht zu, seine Forderungen im Falle eines Kreditausfalles aus dem Verkauf des Grundstückes zu befriedigen. Voraussetzung hierfür ist, dass die bestehende Forderung fällig gestellt wurde. Abseits juristischer Fachterminologien hat das Wort inzwischen aber auch Einzug in die Umgangssprache gehalten. So wird bereits das mit der Hypothek verbundene Darlehen selbst als Hypothek bezeichnet wird. Doch auch abseits von Kreditfinanzierungen steht das Wort Hypothek als ein Synonym für eine besonders schwere Belastung. So spricht man etwa nach einem Unfall, bei dem ein Mensch zu schaden kam, von der Hypothek des Schadensverursacher. Das Wort selbst stammt indes aus dem Griechischen, wo es „Unterpfand“ bedeutet.

Im übertragenen Sinn wird das Wort Hypothek ebenfalls als Synonym für eine besondere Belastung verwendet. So galten zum Beispiel die Verbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus als schwere Hypothek für die junge Bundesrepublik Deutschland in der Nachkriegszeit.