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Grundschulddarlehen

Bei einem Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer einen bestimmten Geldbetrag oder eine Sache für einen zuvor vereinbarten Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich seinerseits, nach Ablauf dieser Zeit dem Darlehensgeber bei Fälligkeit den Betrag bzw. eine Sache gleicher Art, Güte und Quantität zurückzuerstatten. Für die Überlassung der Sache bzw. des Geldbetrages wird gewöhnlich ein Entgelt in Form von Zinsen vereinbart. Der Darlehensnehmern kann dem -geber Sicherheiten anbieten, die dieser verwerten kann, falls zur Fälligkeit der Darlehnsnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann – oder will. Aus der Verwertung der Sicherheit kann der Darlehensgeber seine Ansprüche befriedigen. Ist eine Immobilie als Sicherheit herangezogen, so spricht man von einem Grundschulddarlehen. Üblich ist ein solches Grundschulddarlehen insbesondere bei der Baufinanzierung, wobei die zu finanzierende Immobilie als Sicherheit genutzt wird.