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Einkommensnachweis

Für die Gewährung eines Kredites kann es erforderlich sein, dass der Kreditnehmer einen oder mehrere Einkommensnachweise erbringt. Dazu zählen alle Dokumente, die belegen, welches Einkommen der Kreditnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt bezogen hat. Darunter fallen Gehaltsabrechnungen, Einkommensteuernachweise oder auch Kontoauszüge. Angaben, welcher Art die vorgelegten Dokumente waren, ist dem Kreditvertrag bzw. der Kreditzusage zu entnehmen.