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Bonität

Unter Bonität (vom lateinischen Wort „bonitas“: Glaubwürdigkeit) versteht man die Kreditwürdigkeit einer natürlichen wie auch juristischen Person (Unternehmen wie auch Staaten) und bezeichnet die Eigenschaft, aufgenommene Schulden sowohl zurückzahlen zu können wie auch zu wollen. Dies bezieht sich indes nicht nur auf das Kreditwesen. Auch bei der Emission, der Ausgabe von Wertpapieren spricht man von der Bonität des Emittenten, den Ausgabebetrag wie auch die Zinsen zum Zeitpunkt der Rückzahlung tilgen zu können. Bonitätsermittlungen, auch Kreditwürdigkeitsprüfung genannt, können anhand sogenannter Score-Karten im Kreditscoring durch den Kreditgeber selbst durchgeführt werden. Möglich ist aber auch, die Bonität durch Dritte, sogenannte Rating-Agenturen durchführen zu lassen.

Die auf Basis von Basel II resultierenden Forderungen werden inzwischen von immer mehr Kreditinstituten auf Basis interner Ratingsysteme umgesetzt. Die Bonität eines Kreditnehmers wird dabei auf Basis statistischer Modelle ermittelt und hängen dabei unter anderem von der Branche wie auch dem Sitzland des Kreditnehmers ab. Der dabei relevante Wert ist die Ausfallwahrscheinlichkeit, also die Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer die Kreditsumme sowie die anfallenden Zinsen nicht mehr zurückzahlen kann – oder will. Diese Ausfallwahrscheinlichkeit wird auch als probability of default bezeichnet.

Während bei einer natürlichen Person in der Regel Schufa-Auskünfte, Informationen zur allgemeinen Vermögenssituation, zu regelmäßigen Ausgaben, Vermögen und Schulden eingefordert werden, sind dies bei einer juristischen Person Daten aus Wirtschaftsauskunfteien und Bankauskünften, Angaben zur Rechtsform, zu wirtschaftlichen Kennzahlen (Cash-flow, Eigenkapitalquote usw.), zur Investitionspolitik, zur Vermögens- bzw. Schuldensituation wie auch zur Unternehmenspolitik u.v.a.m.