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Beamtendarlehen

Ein Darlehen, das ein Kreditinstitut ausschließlich Personen mit Beamtenstatus gewähren, nennt man Beamtendarlehen. Da es sich hier um keinen feststehenden bzw. geschützten Begriff handelt, sind die Banken hier in der Gestaltung des Produktes relativ frei. Den Banken entsteht aufgrund der hohen Arbeitsplatzsicherheit eines Beamten ein geringeres Ausfallrisiko, so dass hier ein niedrigerer Zinssatz möglich ist, als dies im Darlehensgeschäft mit Arbeitnehmern möglich ist, die nicht verbeamtet sind.

Wie bei jedem Darlehensvertrag handelt es sich auch bei einem Beamtendarlehen um einen schuldrechtlichen Vertrag, bei dem der Darlehensgeber dem -nehmer einen gewissen Vertrag zur Verfügung stellt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Darlehensnehmer, nach Fälligkeit des Darlehens den Betrag und ggf. anfallende Zinsen zurückzuzahlen.

Oftmals werden Beamtendarlehen in Form eines endfälligen Darlehens gestaltet und mit einer neu abzuschließenden Lebensversicherung verbunden. Ist das Darlehen fällig, wird die Gesamtsumme durch die fällig gewordene Lebensversicherung getilgt, wobei eine eventuelle Überschussbeteiligung letztlich dem Kreditnehmer zu Gute kommt.