Bauspardarlehen
Grundlage des Bauspardarlehens ist die Existenz eines Bausparvertrages. Dieser wird zwischen einem Bausparer/Anleger und einer Bausparkasse abgeschlossen. Sinn und Zweck des Bauspardarlehens ist die Finanzierung sogenannter wohnwirtschaftlicher Maßnahmen, also etwa der Erwerb oder die Sanierung/Renovierung von Immobilien. Hierbei wird zunächst die sogenannte Bausparsumme vertraglich vereinbart. Der Anleger zahlt daraufhin einen gewissen Betrag regelmäßig oder als Einmalzahlung in den Bausparvertrag ein. Die angesparte Summe wird zu Gunsten des Anlegers verzinst. Zum Wesen des Bausparvertrages gehört, dass der Bausparer nicht die volle Bausparsumme einzahlt, sondern in der Regel nur 40 bis 50 Prozent davon. Die Differenz wird als Bauspardarlehen gewährt, wenn dieser Anteil, etwa durch regelmäßiges Einzahlen erreicht wird und der Bausparvertrag zur Zuteilung kommt. Der Bausparer erhält dann die gesamte Bausparsumme, die sich aus seinem angesparten Kapital und dem Bauspardarlehen zusammensetzt. Das Bauspardarlehen selbst wird dann in regelmäßigen Ratenzahlungen getilgt. Der Vorteil des Bauspardarlehens liegt in seinen relativ niedrigen Zinssätzen und einer kurzen Laufzeit, da normalerweise die Rückzahlungsdauer selten länger als elf Jahre beträgt.