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Baufinanzierung

Da die meisten Käufer einer Immobilie zum Zeitpunkt des Kaufes nicht über die notwendigen Summen verfügen, wird zum Erwerb der Immobilie in der Regel eine Baufinanzierung erforderlich.

Eingesetzt werden können sowohl Eigenkapital, also Sparguthaben bei einer Bank oder Sparkasse, Wertpapiere, Bausparverträge sowie auch Eigenleistung beim Bau oder der Renovierung einer Immobilie. Die noch fehlende Summe wird dann meist über ein Darlehen bzw. Hypothekendarlehen abgedeckt. Der sogenannte Tilgungsplan gibt Auskunft über die Modalitäten des Darlehens und regelt Laufzeit, Rückzahlung und Zinssatz. Normalerweise laufen Hypothekendarlehen über einen Zeitraum von 30 Jahren, wobei der Zinssatz meist nicht über die volle Laufzeit, sondern meist für eine Frist von zehn Jahren festgeschrieben ist. Allerdings ist auch ein variabler Zinssatz möglich. Vereinbart wird auch, ob Sondertilgungen möglich sind. Eine Sondertilgung, wie sie etwa das Fälligwerden einer Lebensversicherung möglich sein kann, verkürzt dabei die Laufzeit des Darlehens in zum Teil nicht unbeträchtlichem Maße.

Da es sich bei einer Baufinanzierung oftmals um beträchtliche Summen handelt, hat der Gesetzgeber hier eine Vielzahl von Sicherungsmaßnahmen zum Schutz des Kreditnehmers vorgesehen. Dazu zählt beispielsweise, dass die Baufinanzierung stets der Schriftform bedarf. Auch muss der Kreditnehmer besonders auf sein Widerrufsrecht hingewiesen werden.

Die Absicherung einer Baufinanzierung erfolgt im Falle eines langfristigen Hypothekendarlehens mit bis zu 60 Prozent des Beleihungswertes. Im Falle eines nachrangigen Darlehens mit bis zu 80 Prozent. Eine Übersicherung ist indes in keinem Fall zulässig.