zurück zur Übersicht

Ausfallbürgschaft

Unter einer Ausfallbürgschaft versteht man eine Bürgschaft, die zur Sicherung eines Kredites herangezogen werden kann. Unterschieden wird zwischen einer „normalen“ und einer „modifizierten“ Ausfallbürgschaft. Im Falle der normalen Ausfallbürgschaft kann der Bürge herangezogen werden, wenn der Gläubiger die fruchtlose Zwangsvollstreckung auf das Vermögen des Schuldners nachgewiesen hat. Da dieses Verfahren seit zeitaufwendig ist, wird im Regelfall die modifizierte Ausfallbürgschaft vorgezogen. Hierbei bereits beim Vertragsabschluss / Kreditabschluss zwischen dem Gläubiger und dem Ausfallbürgen vereinbart, wann und unter welchen Bedingungen ein Ausfall eingetreten und der Ausfallbürge herangezogen werden kann. Hierfür kann ein konkretes Ereignis oder ein benannter Zeitraum benannt werden.