- Zwischenkredit
Der Bedarf des Bausparers kann es erforderlich machen, einen Zwischenkredit in Anspruch zu nehmen. Die Kreditmittel werden nicht aus den Spareinlagen der Kunden (kollektives Geschäft, wie in der Darlehensphase) gezahlt, sondern zu marktüblichen Konditionen finanziert.
Der Bausparvertrag hat das Mindestguthaben erreicht, Zuteilung kann nicht erfolgen weil Zuteilungsstichtag, Mindestsparzeit oder Mindestbewertungszahl nicht erreicht ist. Es wird ein Kreditvertrag abgeschlossen, in dem die Zwischenkreditzinsen festgelegt sind (eine weitere Sparzahlung ist in den meisten Fällen nicht erforderlich), variabel oder fest bis zum Beginn der Darlehensphase. Mit Übergang in die Darlehensphase (nach erfolgter Zuteilung) erlischt der Zwischenkredit.
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