- Vorfälligkeitsentschädigung
Als Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) wird das Entgelt für die außerplanmäßige Rückführung eines Darlehens während der Zinsfestschreibungszeit bezeichnet. Ist das vertraglich vereinbarte Darlehen noch nicht ausgezahlt, spricht man von einer Nichtabnahmeentschädigung. Für diese gelten die Regeln der VFE analog.
Die VFE fällt nur in dem Fall an, in dem der Kunde das Darlehen kündigt. Eine bisherige Unklarheit diesbezüglich wurde durch die Schuldrechtsreform des BGB im Jahre 2002 , hier § 490 BGB[1][2], behoben.
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