Glossar

Kreditversicherung

Durch den Abschluss einer Versicherung – auch Restschuldversicherung genannt – kann sich der Kreditnehmer gegen unvorhergesehene Ereignisse in der Zukunft absichern.

Mögliche Risiken, gegen die sich der Kreditnehmer versichern kann, sind im Allgemeinen Todesfall, Unfall, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit. Die genaue Ausgestaltung der Versicherung unterscheidet sich dabei von Kreditinstitut zu Kreditinstitut.

Tritt während der Kreditlaufzeit der Versicherungsfall ein (z.B. Arbeitslosigkeit), so übernimmt die Restschuldversicherung die Rückzahlung des Kredites.

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