- Kontokorrentkredit
Der Kontokorrentkredit (ital.: conto = Rechnung, corrente = laufend) ähnelt dem Überziehungskredit bei einer Bank bei Privatpersonen. Im Rahmen eines Dispositionskredits kann eine Privatperson das eigene Konto überziehen. Regelungen zum Kontokorrentkredit findet man u. a. im § 355 Handelsgesetzbuch (HGB).
Unter Kontokorrentkredit versteht man eine laufende Rechnung zwischen zwei Vertragspartnern, i. d. R. zwischen einer Bank und einem Bankkunden. Aber auch Unternehmen können untereinander Kontokorrente führen. Das Wesen des Kontokorrents besteht darin, dass sich beide Vertragspartner ihre gegenseitigen Forderungen stunden und in regelmäßigen Abständen gegeneinander aufrechnen. Schuldner ist jeweils die Partei, zu deren Ungunsten der Saldo des Kontokorrentkredit steht. Der Saldo wird auf neue Rechnung vorgetragen. In ihm gehen die verschiedenen Forderungen unter, d. h. dass nur der Saldo eingeklagt werden kann.
Beim Kontokorrentkredit einer Bank wird ein bestimmtes Kreditlimit mit dem Bankkunden vereinbart. Bis zu dieser Höhe kann das Firmenkonto belastet werden. Den Zeitpunkt und die Geldmenge kann der Kunde frei bestimmen. Die Höhe des Kreditlimits orientiert sich dabei an der individuellen Situation und den konkreten Anforderungen eines Unternehmens.
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