Teaser Bild Ratenkredit IV / V

Online Ratenkredit für Ehegatten
bei Steuerklasse IV / V

Sie möchten einen Kredit aufnehmen, Sie haben Steuerklasse 4 oder 5 und ein Nettoeinkommen über 850 Euro? Dann empfehlen wir Ihnen den besonderen Ratenkredit.

Wir garantieren Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung. Auch Vorschulden stellen kein Problem dar.

Vorteile unseres Ratenkredits bei Steuerklasse 4 oder 5:

  • Kreditsumme bis 5.000 Euro
  • Laufzeit bis zu 72 Raten
  • ideal für Ehegatten
  • auch bei Vorschulden möglich
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Steuerklasse IV und „ohne Schufa” möglich?

Sie haben einen negativen Schufa-Eintrag und möchten trotzdem einen Kredit erhalten? Folgende Nettoeinkommensgrenzen sind dabei zu berücksichtigen:

Steuerklasse Betrag in €
IV 1.070
IV mit einem Kind 1.470
IV mit zwei Kindern 1.720
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Weitere Informationen zum Online Ratenkredit bei Steuerklasse IV / V

Verheiratete Paare, die nicht dauerhaft getrennt leben, können, wenn beide berufstätig sind, ihre persönliche Steuerlast senken, wenn sie eine für sie günstige Lohnsteuerklasse wählen. Dabei wird es ihnen ermöglicht, beide in die Lohnsteuerklasse IV zu wechseln.
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Sinn macht dies vor allem, wenn beide Partner ungefähr gleich viel verdienen. Alternativ dazu bietet sich eine Splittung nach Lohnsteuerklasse III/V an. Hierbei wechselt der Haupteinkommensbezieher, also die Person mit dem höheren Einkommen, in die Lohnsteuerklasse III und die Person mit dem niedrigeren Einkommen in Lohnsteuerklasse V. Durch die hierbei geltenden unterschiedlichen Steuersätze lässt sich so die Gesamtsteuerlast der beiden Ehepartner deutlich senken. Wichtig ist dabei aber stets die Prüfung des Einzelfalles, um dabei die Lösung zu finden, die das Maximale Netto vom Brutto ermöglicht. Eine Beratung durch einen Steuerberater ist hier empfehlenswert.

Für Personen, die sich in der Lohnsteuerklasse IV oder V befinden, sind besondere Kreditangebote am Markt verfügbar. Dabei handelt es sich um klassische Ratenkredite, die sich speziell an Ehegatten wenden. Dabei werden Kreditsumme wie auch die Rückzahlungsmodalitäten, die Rate, festgelegt und der Ratenkredit in stets gleichbleibenden (meist monatlichen) Raten zurückgeführt. Der Verwendungszweck des Ratenkredits spielt weder bei der Gewährung noch bei der Höhe der Zinsen eine Rolle.

Kreditinstitute melden Ratenkredite zwar grundsätzlich der Schufa, um so die Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers zu überwachen und um zu erfahren, ob dieser noch weitere Kredite bei anderen Kreditinstituten unterhält, doch sind hier auch Angebote möglich, die ohne Schufa, also ohne eine positive Schufaauskunft, gewährt werden können.

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