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Glossar

Lebensversicherung

Bei einer Lebensversicherung handelt es sich um eine Individual- bzw. Personenversicherung, die entweder den Todesfall der versicherten Person abdecken soll (Todesfallversicherung) oder an das Eintreten eines bestimmten Ereignisses gekoppelt ist (Erlebensfallversicherung). Vertragspartner sind hierbei der Versicherungsnehmer und eine Versicherungsgesellschaft. Zweck kann dabei sein, die Hinterbliebenen des Versicherten in dessen Todesfall abzusichern. Zur Auszahlung kommt die Lebensversicherung je nach Gestaltung entweder beim Eintritt des Versicherungsfalls oder bspw. nach Ende der Laufzeit. Im letztgenannten Fall wird, sofern nicht anders vereinbart, die Versicherungssumme an den Versicherungsnehmer gezahlt. Geregelt wird der Begünstigte in Form des sogenannten Bezugsrechtes, in dem festgehalten wird, wer Leistungsbezieher sein soll. Die Höhe des monatlichen Beitrags einer Lebensversicherung richtet sich normalerweise nach den biometrischen Risiken. Hierunter zählt beispielsweise die Lebenserwartung. Dargestellt werden diese Risiken (Lebenserwartung oder auch Langlebigkeit) in der sogenannten Sterbetafel.

 
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